Aufnahme
Das Eintrittsalter beginnt bei 4 Jahren. Wenn ein länger dauernder Aufenthalt voraussehbar ist oder wenn Geschwister schulpflichtiger Kinder aufgenommen werden sollen, kann das Eintrittsalter erweitert werden. Kinder mit akuter Suchtproblematik, akuten, psychotischen Leiden sowie körperlicher oder geistiger Behinderung können nicht aufgenommen werden. Die Kinder müssen mit unserer Unterstützung den öffentlichen Kindergarten respektive die öffentliche Schule besuchen können. Grundsätzlich ist das Kinderheim Weidhalde eine Einrichtung für Langzeitplatzierungen. Abgesehen von unvorhersehbaren Ereignissen und Entwicklungen wird eine minimale Aufenthaltsdauer von
2 Jahren gewünscht. Diese endet vorzugsweise auf das Schuljahresende, nach der Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten. Mit dem Abschluss der Oberstufe (Ende der Schulpflicht) endet im Normalfall der Aufenthalt im Kinderheim Weidhalde. Wenn es sinnvoll erscheint, besteht für Jugendliche die Möglichkeit auch während der Berufslehre, dem Besuch eines Gymnasiums oder weiterführender Schulen in der Weidhalde wohnen zu bleiben.
2 Jahren gewünscht. Diese endet vorzugsweise auf das Schuljahresende, nach der Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten. Mit dem Abschluss der Oberstufe (Ende der Schulpflicht) endet im Normalfall der Aufenthalt im Kinderheim Weidhalde. Wenn es sinnvoll erscheint, besteht für Jugendliche die Möglichkeit auch während der Berufslehre, dem Besuch eines Gymnasiums oder weiterführender Schulen in der Weidhalde wohnen zu bleiben.