kosten
Der Betrieb des Kinderheims Weidhalde erhält Betriebsbeiträge vom Bundesamt für Justiz und dem Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich.
Verrechnet werden für Kantonseinwohner die Zürcher Versorgertaxe von Fr. 245.- / Tag.
Ausserkantonalen Kindern werden die Nettotageskosten verrechnet.
Dazu kommen Nebenkosten für Taschengeld, Lager, Reisespesen, Instrumentalunterricht etc. sowie allfällige Kleideranschaffungen. Diese werden pauschalisiert und altersgemäss abgestuft in Rechnung gestellt.
Die Krankenversicherung ist Sache der Eltern respektive des Versorgers.
Durch Spendengelder können ausserordentliche Aufwendungen, die im besonderen den Kindern zugute kommen, finanziert werden.
Verrechnet werden für Kantonseinwohner die Zürcher Versorgertaxe von Fr. 245.- / Tag.
Ausserkantonalen Kindern werden die Nettotageskosten verrechnet.
Dazu kommen Nebenkosten für Taschengeld, Lager, Reisespesen, Instrumentalunterricht etc. sowie allfällige Kleideranschaffungen. Diese werden pauschalisiert und altersgemäss abgestuft in Rechnung gestellt.
Die Krankenversicherung ist Sache der Eltern respektive des Versorgers.
Durch Spendengelder können ausserordentliche Aufwendungen, die im besonderen den Kindern zugute kommen, finanziert werden.